Sitzung: 22.10.2020 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: BAUV/0079/2020
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den sich im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet an der Neumarkter Straße“ die erstmalige Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre. Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit dem Änderungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet an der Neumarkter Straße“.