Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um einen Anbau und eine Aufstockung auf dem Grundstück Flur-Nr. 668/2 der Gemarkung Rieden im Außenbereich zu. Das Vorhaben fällt unter den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) wird erteilt.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.