Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 139/49 der Gemarkung Röthenbach, An der Parkstraße, im Ortsteil Röthenbach zu. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO wird erteilt, ebenso wie die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des zweiten Vollgeschosses und der abweichenden Standorte für die geplanten Garagen und das Carport.

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist der Anschluss des Übergabeschachtes auf Dichtigkeit zu prüfen. Der Prüfbericht muss der Stadt Altdorf vorgelegt werden. Sollten Mängel freigestellt werden, müssen diese vor der Nutzungsaufnahme behoben werden.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.