Sitzung: 07.12.2020 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: SBA/0007/2020
Beschluss 1 Gemeinde Berg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme der
Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2 Gemeinde Leinburg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3 Markt
Feucht
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4 Markt
Lauterhofen
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Marktes Lauterhofen wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5
Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wird folgt
behandelt:
Zur Abteilung
Immissionsschutz:
Die Stadt Altdorf
kann nicht festlegen welche Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren bei der
übergeordneten Behörde vorzulegen sind. Die Forderung wird als Hinwies in die
Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. Die Anpassung dient der Klarstellung
der bereits getroffenen Festsetzungen und ergibt sich bereits aus den Maßgaben
der Bauvorlagenverordnung zur bay. Bauordnung. Mit der Ergänzung der
Festsetzung ist kein neuer Regelungsgehalt verbunden. Von einer erneuten
Auslegung kann daher abgesehen werden.
Zu Naturschutz:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung
Zu Bodenschutz und
Wasserrecht:
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.
Zu
Straßenverkehrsbehörde:
Die Erschließung des
Baugebietes wird ausschließlich über die untergeordneten Ortsstraßen des
Ortsteils Rasch realisiert. Unmittelbare Ausfahrten auf die Staatsstraße sind
weder geplant noch möglich.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Planung um ein allgemeines
Wohngebiet und nicht um ein Gewerbegebiet handelt.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6 Landratsamt Nürnberger Land –
Gesundheitsamt
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme des
Landratsamtes Nürnberger Land -Gesundheitsamt- wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7 Planungsverband Region Nürnberg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Planungsverbandes Region Nürnberg wird in Abwägung aller Belange wie folgt
behandelt:
Hinsichtlich der
Forderung nach Darlegung von Strategien zur Aktivierung der Innen-entwicklungspotentiale
wird folgendes ausgeführt:
Die Stadt Altdorf
wird im Rahmen des regelmäßigen Monitorings die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale
im Stadtgebiet erfassen und bewerten. Anschließend werden die Eigentümer der
entsprechenden Flächen durch die Gemeinde angeschrieben und um Äußerung zur
Entwicklungs- und Veräußerungsbereitschaft der Flächen gebeten. Das Ergebnis
wird bei zukünftigen Planungen beachtet. Mittelfristig ist die Einrichtung
eines Flächenmanagements in der Verwaltung der Stadt Altdorf geplant. Die Stadt
Altdorf wird parallel dazu die Einrichtung einer Grundstücks- und Wohnungsbörse
auf der Homepage der Stadt Altdorf prüfen.
Bezogen auf Rasch
ist festzustellen, dass die Bevölkerungszahlen im Ortsteil in der Vergangenheit
deutlich gestiegen sind.
Auch aktuell ist
eine weitere positive Entwicklung der Einwohnerzahlen festzustellen. Altdorf
und auch die Ortsteile der Stadt besitzen eine hohe Attraktivität. Die verfügbaren
Grundstücke und Wohnungen halten mit dieser Entwicklung aktuell nicht mit. Der
Wohnungsmarkt stagniert auf niedrigem Niveau. Das Preisniveau steigt erheblich
und erschwert die auch im LEP und der Regionalplanung dargelegten Forderung
nach Bildung von Wohneigentum für alle Bevölkerungsschichten. Die nun vorgesehene
Wohnbauflächenentwicklung soll hier zu einem gewissen Grad dazu beitragen, das
stark erhitzte Preisniveau im Wohnungssektor zu reduzieren. Theoretisch verfügbare
Grundstücke in Rasch zeichnen sich durch große Flächen aus. Dies führt zu unguten
Entwicklungen für die Bevölkerungsstrukturen in Rasch. Gerade den jungen
Bevölkerungsschichten wird durch die erheblichen Grunderwerbskosten die Bildung
von Wohneigentum erheblich erschwert. Aktuell sind wöchentlich bis zu 10
Anfragen nach Wohnbauflächen bei der Stadt Altdorf zu verzeichnen. Auf Rasch
als größter Ortsteil in verkehrsgünstiger Lage entfallen ca. 20 % davon. In der
Vergangenheit wurde kein Bauzwang für Baugrundstücke festgesetzt, so dass im
Zusammenhang bebauter Bereich immer wieder Baulücken zu verzeichnen sind. Die
Stadt Altdorf vereinbart nun auf Ebene des Kaufvertrages die verpflichtende
Bebauung der einzelnen Grundstücke, um keine weiteren Baulücken in
Wohnbaugebieten entstehen zulassen. Um die in der Vergangenheit entstandenen
Baulücken zu schließen, geht die Stadt Altdorf aktiv auf die
Grundstückseigentümer zu und fragt turnusgemäß schriftlich deren
Entwicklungs-absichten für die jeweiligen Grundstücke ab.
Die nun vorgelegte
Planung wurde bewusst auf kleine Bauparzellen ausgelegt, um zum einen die
flächensparende Nutzung des endlichen Gutes Boden zu gewährleisten und
gleichzeitig auch eine gerechte Bodennutzung zu ermöglichen. Die überplanten
Flächen sind zudem im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans wurde seitens des
Planungsverbandes Region Nürnberg keinerlei Einwände gegen die Darstellung der Flächen
in Rasch als Wohnbauflächen erhoben. Eine weitere Innentwicklungsfläche kann
nur mittelfristig entwickelt werden. Die bestehenden Nachfragen sind aber
zumeist kurzfristiger Natur. Beachtenswert ist hierbei auch, dass aktuell auch
eine erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen im Umland der Großstadt Nürnberg zu
verzeichnen ist, da dort kaum Flächen-entwicklungen zu verzeichnen sind und gleichzeitig
aufgrund der aktuellen Pandemielage, das Leben auf dem Land wieder an
Attraktivität gewinnt.
In der
Gesamtabwägung wird daher festgestellt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen
der Landes- und Regionalplanung übereinstimmt. An den Planungen wird daher
festgehalten.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8 Regierung von Mittelfranken
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9 Regierung von Oberfranken –
Bergamt Nordbayern
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10 Regierung von Mittelfranken –
Luftamt Nordbayern
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird in Abwägung aller Belange wie folgt
behandelt:
Für das Baugebiet
wird, wie in der Begründung bereits ausgeführt, eine Entwässerung im
Trennsystem vorgesehen.
Die Maßgaben des WHG
sind damit beachtet. Die Entwässerungsplanung wird im Weiteren mit der
Fachbehörde abgestimmt und ggf. noch notwendige Anträge gestellt.
Die vorgesehene
Entwässerung sichert die ordnungsgemäße Entsorgung des Gebietes und beachtet
die Maßgaben zum Umgang mit Starkregenereignisse. Entsprechende Ausführungen
sind in der Begründung zum Bebauungsplan bereits enthalten.
Weiteres ist auf
Ebene der Bauleitplanung nicht veranlasst.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12 Staatliches Bauamt Nürnberg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Staatlichen Bauamtes wird in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Die Ausführungen des
staatlichen Bauamtes sind bei der Planung umfassend beachtet. Auswirkungen auf
die Belange der Staatstraße sind nicht zu erwarten Hinsichtlich der
Immissionsschutzbelange wurden entsprechend Festsetzungen in die Bauleitplanung
aufgenommen
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13 Amt für ländliche Entwicklung
Mittelfranken
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Amtes für ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 14 N-ERGIE Netz GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis
vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 15 TenneT TSO GmbH
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der TenneT TSO GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 16 PLEDOC GmbH
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 17 Stadtwerke Altdorf GmbH
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Stadtwerke Altdorf GmbH wird in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Die Stadtwerke
Altdorf werden intensiv in die weitere Erschließungsplanung einbezogen und die
koordinierte und wirtschaftliche Ausführung sichergestellt. Die Kostentragung
wird gesondert geregelt. Bzgl. der Hauptversorgungsleitung erfolgt eine
dingliche Sicherung, die notwendigen notariellen Regelungen werden entsprechend
getroffen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 18 Bayernwerk Netz GmbH
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 19 Kanalisations-Zweckverband
Schwarzachgruppe
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme des
Kanalisations-Zweckverbandes Schwarzachgruppe wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 20 Autobahndirektion Nordbayern,
Dienststelle Fürth
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme der
Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth, wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zu
Ansprüchen bzgl. Lärm und anderer Emissionen sind bei der Planung bereits
beachtet und in der Begründung zum Bebauungsplan bereits ausgeführt.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 21 Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 22 IHK Nürnberg für Mittelfranken
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der IHK Nürnberg für Mittefranken wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 23 Immobilien Freistaat Bayern
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 24 Kreisbrandrat des Landkreises
Nürnberger Land Norbert Thiel
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Kreisbrandrates des Landkreises Nürnberger Land, Norbert Thiel, wird in
Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Nach planerischem
Ermessen sind aufgrund der angrenzenden Siedlungsstrukturen bereits
ausreichende Hydranten vorhanden. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird dies
unter Beachtung der Hinweise des Kreisbrandrates nochmals geprüft und das
Hydrantennetz ggf. angepasst.
Die Zufahrten zu den
Grundstücken können mit den Fahrzeugen der Feuerwehr befahren werden, die
Entfernung zu den Wohngebäuden beträgt dabei weniger als 50 m, damit ist die
Erschließung für die Feuerwehr gewährleistet.
Die Maßgaben bzgl.
der Flächen für die Feuerwehr sind bei den Planungen bereits beachtet.
Ausführungen hierzu sind in der Begründung zum Bebauungsplan bereits enthalten.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 25 Landesbund für Vogelschutz,
Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
des Landesbundes für Vogelschutz. Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land, wird in
Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Die vorgenommenen
Festsetzungen sind Abwägung aller Belange als angemessene Beachtung des
Artenschutzes und der verträglichen Gesamtentwicklung zu erachten. Die geforderten
weitergehenden Konkretisierungen sind nach sorgfältiger Prüfung nicht
notwendig.
Zu 8.1: Es wurden
kleine Baugrundstücke festgesetzt, um eine angemessene Flächeneffizienz zu
ermöglichen, dem sorgsamen Umgang mit Grund und Boden gerecht zu werden und
allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit der Bildung von Wohneigentum zu
ermöglichen. Die Forderung von 2-3 Großbäume auf den einzelnen Parzellen ist aufgrund
der geringen Grundstücksgrößen nicht umsetzbar. Zudem befindet sich die
Hauptwasserleitung von Rasch teilweise im Bereich der Baugrundstücke. Zum
Schutz der Wasserleitung darf diese weder mit Gebäuden überbaut noch mit
tiefwurzelnden Pflanzen (wie Großbäume) bepflanzt werden. Am Umfang der zu
pflanzenden Bäume auf den jeweiligen Baugrundstücken wird festgehalten.
Nadelbäume wurden
bereits ausgeschlossen. Die im Übrigen gewählten Begriffe sind angemessen.
Die Gestaltung des
öffentlichen Lärmschutzwalles wurde im Vorfeld mit der Gärtnerei der Stadt
Altdorf, welche die Bewirtschaftung umsetzen muss, abgestimmt. Die
Vorschlagsliste für Bepflanzungen ist ein Vorschlag und keine Verpflichtung.
Dem geforderten
Ausschluss von Schotter- / Kiesflächen kann nicht gefolgt werden. Die vorgenommene
Festsetzung zu Schotter- und Kiesflächen ist als verträglicher Kompromiss
zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen zu erachten. Im Verhältnis zur
Grundstücksfläche von mehr als 500 ² stellt eine max. Flächen von 10 m² keine
übermäßige Auswirkung auf das Mikroklima dar. An ihr wird festgehalten.
Zu 8.5: Der
geforderte pauschale Ausschluss von Hochborden und Sockeln kann nicht erfolgen.
Hochborde werden z. B. zum Teil für die Wasserführung im Falle von Starkregenereignissen
benötigt. Die in den Festsetzungen getroffenen Maßgaben zur Absenkung und
Schaffung von Durchlässen wurde auf Basis der Abstimmung mit Fach-gutachtern getroffen.
An ihnen wird festgehalten.
Zu 8.6: Bzgl. der
Bebauung des Flurstücks Nr. 758 wird in Abwägung aller Belang an der Möglichkeit
der Bebauung festgehalten. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden nur für den Fall
festgesetzt, dass die geplante Bebauung in den Wurzelbereich der Waldbäume
eingreifen sollte, da über den Ausdehnungsgrad der Baumwurzeln keine abschließenden
Informationen vorliegen. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind nur für den
Fall einer Rodung von Bäumen erforderlich, was aus planerischer Sicht mit den
getroffenen Maßgaben zur überbaubaren Fläche nicht der Fall ist.
Ja: 25 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 26 Polizeiinspektion Altdorf b.
Nürnberg
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 " Allgemeines Wohngebiet am
Bergholzweg".
Die Stellungnahme
der Polizeiinspektion Altdorf bei Nürnberg wird in Abwägung aller Belange wie
folgt behandelt:
Die Ausführungen
werden bei der weiteren Erschließungsplanung beachtet. Die Belange der
Rettungsdienste sowie der Entsorger sind bei der Planung bereits beachtet.
Bzgl. des Parkens im
Öffentliche Raum gilt die StVO. Neue öffentliche Erschließungsstraßen sind
nicht geplant. Die bestehenden Straßen sind als ausreichend dimensioniert zu
erachten. Dies sind als 30 km/h Zonen verkehrsrechtlich angeordnet. Hieran wird
festgehalten.
Auf Ebene der
Bauleitplanung ergeben sich aus der Stellungnahme keine weiteren
Veranlassungen.