Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Allgemeines Wohngebiet am Bergholzweg“ als Satzung. Der Bebauungsplan des Ortsteils Rasch besteht aus einem Planblatt mit darauf bezeichneten Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensmerkmalen sowie der dazu gehörenden Begründung. Ferner sind die Fachgutachten, soweit hierauf verwiesen wird, Bestandteil der Satzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abschließenden Verfahrensschritte durchzuführen. Der 1.Bürgermeister oder eine durch ihn bevollmächtigte Person werden ermächtigt vor Inkrafttreten des Bebauungsplans die entsprechenden städtebaulichen Verträge samt notwendiger Anlagen abzuschließen, welche entsprechend der bereits vorliegenden Grundzustimmungserklärungen u.a. die Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren ab Rechtskraft, die Übernahme aller Planungs- und Baukosten, die Beitragsveranlagung sowie die entsprechenden Grundstücksrechte regeln.