Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Beginn und die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141, Abs. 3, Satz 1 BauGB zur Sanierung im altstadtnahen Bereich gemäß anliegendem Lageplan zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Auf die nach § 138 BauGB bestehende Auskunftspflicht der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer/Mieter/Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks/Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihrer Beauftragten gegenüber der Stadt Altdorf und deren Beauftragten ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen (§ 141, Abs. 3, Satz 2 und 3 BauGB).