Sitzung: 07.12.2020 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: SBA/0012/2020
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Beginn und
die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141, Abs. 3, Satz 1
BauGB zur Sanierung im altstadtnahen Bereich gemäß anliegendem Lageplan zur
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Auf die nach § 138 BauGB bestehende Auskunftspflicht
der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer/Mieter/Pächter und sonstige
zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks/Gebäudes oder Gebäudeteils
Berechtigte sowie ihrer Beauftragten gegenüber der Stadt Altdorf und deren
Beauftragten ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen (§ 141, Abs. 3,
Satz 2 und 3 BauGB).