Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung für die Weiterführung/Bestandsführung eines seit 1970 bestehenden Pferdestalls auf Flur- Nr. 106/1 der Gemarkung Eismannsberg und der Pferdekoppel auf Flur- Nr. 106/2 der Gemarkung Eismannsberg in der Hainesgasse gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.