Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Nebengebäude und Entfernen einer Fertiggarage auf den Grundstücken Flur- Nummern 205 und 205/2 der Gemarkung Röthenbach gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO. Die Auflagen der Fachbehörden (insbesondere des Straßenbauamtes Nürnberg hinsichtlich der Reduzierung der Bauverbotszone zur Staatsstraße ST 2240, das Ersetzen des bestehenden Lärmschutzwalls durch eine Lärmschutzwand und der Zufahrt) sind zu beachten und einzuhalten. Die durch das Vorhaben zusätzlich notwendig werdenden Stellplätze sind auf den Baugrundstücken nachzuweisen und herzustellen.