Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Um- und Anbau eines bestehenden Reihenhauses mit Garage auf den Grundstücken Flur- Nummern 1603/16, 1603/18, 1603/21 und 1603/22 der Gemarkung Altdorf, an der Leibnizstraße, Altdorf, gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 A (Tektur 1) „Hinter der Schule bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Norden um 0,9 m, der Dachaufbauten bei einer Dachneigung von 35°, der Überschreitung der Dachgaube im Süden auf einer Länge von 3,25 m, der Überschreitung der Anbautiefe auf 4,32 m und der Ausnahme zur Verkürzung des Stauraums für Garage und Carport auf 2,10 m zu. Vor Beginn der Baumaßnahme muss bezüglich der Wasserleitung zwingend eine Einweisung bei der Stadtwerke Altdorf GmbH. Eingeholt werden. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.