Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Mutterkuhstallung mit landwirtschaftlicher Halle und Fahrsilo auf den Grundstücken Flur- Nummern 95, 96, 97, 98, 99 und 137 der Gemarkung Rasch im Außenbereich (Flurbezeichnung Kolmlohe/In der Schustergasse am Gruber Kirchenweg) gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO. Das anfallende Regenwasser ist vor Ort auf den Grundstücken zu versickern. Die Wasserversorgung des geplanten Objekts ist über die Schustergasse mittels Wasserzählerübergabeschacht am Wendehammer möglich. Eine Drucksteigerung nach Übergabestelle ist durch den Bauherrn erforderlich.

Die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land (wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet) sind zu beachten und einzuhalten.