Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf den Grundstücken Flur- Nummern 711/29 und 711/61 der Gemarkung Rasch am Steingrubenweg im Ortsteil Rasch gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO ebenso wie die hierfür beantragten notwendigen Befreiungen bezüglich des festgesetzten Geschossigkeit (E+I statt E+U), der Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 1,0 m, der hangseitigen Traufhöhe von 4,17m, des Kniestocks auf 1,445 m und des abweichenden Garagenstandortes .Die für das Bauvorhaben notwendigen und nachgewiesenen 2 Stellplätze sind vor Bezugsfertigkeit herzustellen. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.