Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Hauptausschuss stellt bei der Haushaltsstelle 0.8500.7170 ab dem Jahr 2021 fortfolgende einen Betrag von je 30.000 € in den Haushalt ein.

 

Die Jagdgenossenschaften erhalten für den Straßenbau einen Zuschuss in Höhe von 30% auf den eingereichten Rechnungsbetrag.

Der Stadt Altdorf sind die anteiligen erstattungsfähigen Mehrwertsteuersätze mit Hilfe von Steuerbescheinigungen des Finanzamtes bekanntzugeben, um die tatsächlichen Aufwendungen der Genossenschaft nachzuweisen.