Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umbau eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Anbau und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Flur-Nr. 1598/4 der Gemarkung Altdorf in der Wallensteinstraße Altdorf. Ebenso wird das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Dachgeschosses als Vollgeschoss, der Überschreitung der geplanten Erker im Süden und Norden um mehr als 1/3 der Trauflänge, sowie der Anordnung der Stellplätze außerhalb der dafür festgesetzten Flächen erteilt. Die im Prüfvermerk der Stadtwerke Altdorf GmbH vom 10.12.2020 gemachten Auflagen sind einzuhalten und zu beachten, ebenso wie die Auflagen der Fachbehörden.