Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung der bisher als Driving Range genutzten Halle als Pferdestall mit Sattelkammer, Heu- und Strohlager und angrenzenden Auslauf bzw. Koppel auf dem Außenbereichsgrundstück Flur-Nr. 304 der Gemarkung Röthenbach an der Jakob-Ellenberger-Straße das gemeindliche Einvernehmen.

Der Betrieb der angrenzenden Schützengesellschaft darf durch die Pferdehaltung nicht beeinträchtigt werden. Auf beiliegendes Schreiben des Vereins wird verwiesen.

Die Auflagen der Stadtwerke Altdorf GmbH bezüglich der Wasserversorgung sind einzuhalten und zu beachten, ebenso wie die Auflagen der Fachbehörden.