Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Vereinslokals zu Betriebswohnung und Aufenthaltsraum für Einsteller, sowie Errichtung eines überdachten Außenpaddocks auf dem Außenbereichsgrundstück Flur-Nr. 246/4 der Gemarkung Penzenhofen, Ortsteil Ludersheim. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung der Grundstückseigentümerin von Flur-Nr. 246 der Gemarkung Penzenhofen ist dem Bauantrag beigefügt. Über den Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen zwischen Einstreuhalle und dem beantragten überdachten Paddock entscheidet die Baugenehmigungsbehörde. Das Baugrundstück besitzt keinen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Altdorf. Die anfallenden Abwässer werden durch eine bestehende Kläranlage auf dem Grundstück entsorgt. Die fachkundige Stelle Wasserwirtschaft beim Landratsamt Nürnberger Land ist zuständig für die Prüfung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung. Die Auflagen der Fachbehörden sind daher zu beachten und einzuhalten.

Sollte durch die Nutzungsänderung ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entstehen, ist dieser entsprechend nachzuweisen und herzustellen.