Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Im Vollzug des Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) wird die nachfolgend genannte Straße als Ortsstraße im Sinne von Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:

 

Stichstraße an der Weinhofer Straße, Flur-Nr. 209, Gemarkung Grünsberg, sog. „Schlagweg“

 

Anfangspunkt:                         Abzweigung von der Weinhofer Straße zwischen den Flur-Nrn. 208 und 230/1

Endpunkt:                                Wendehammer, an der Westgrenze der Flur-Nr. 209/1

Länge:                                     93 Meter

Widmungsbeschränkung:       Nur Anliegerverkehr

 

Träger der Straßenbaulast:     Stadt Altdorf b. Nürnberg

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte der Widmung nach BayStrWG durchzuführen.