Sitzung: 15.02.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0
Vorlage: SBA/0069/2021
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Im Vollzug des Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) wird die nachfolgend genannte Straße als Ortsstraße im Sinne von Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Stichstraße an der
Weinhofer Straße, Flur-Nr. 209, Gemarkung Grünsberg, sog. „Schlagweg“
Anfangspunkt: Abzweigung von der Weinhofer Straße zwischen den Flur-Nrn. 208 und 230/1
Endpunkt: Wendehammer, an der Westgrenze der Flur-Nr. 209/1
Länge: 93 Meter
Widmungsbeschränkung: Nur Anliegerverkehr
Träger der Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte der Widmung nach BayStrWG durchzuführen.