Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und dem Konzept des Bebauungsplanes. Dem Stadtrat wird bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen nach erneuter Beratung empfohlen, einen Beschluss für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.