Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung (Umbau eines Ladens in ein Friseurgeschäft im Untergeschoss) auf dem Grundstück Flur- Nr. 232 der Gemarkung Altdorf. Sollte sich im Rahmen der Baugenehmigung ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ergeben, ist dieser satzungsgemäß abzulösen.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.