Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu einem Bistro auf dem Grundstück Flur- Nr. 238 der Gemarkung Altdorf.

Sollte sich im Rahmen der Baugenehmigung ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ergeben, ist dieser abzulösen.

Die Auflagen der Fachbehörden (insbesondere Denkmalschutz) sind zu beachten und einzuhalten.