Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs.1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur- Nr. 548 der Gemarkung Altdorf, An der Riedener Straße. Die Entwässerung hat nach Vorgabe des städtischen Tiefbauamts zu erfolgen.

Die Auflagen der Fachbehörden (insbesondere wegen der angrenzenden Kreisstraße LAU-23) sind zu beachten und einzuhalten.