Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2020 und beschließt, auch 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen, Warenauslagen, sowie der Verkaufsstände als Entgegenkommen für die Einschränkungen aufgrund der CoVID19-Pandemie zu verzichten.

Etwaige bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren sind rückwirkend ab 01.01.2021 entsprechend zu erstatten.