Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss 1 Gemeinde Berg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2 Gemeinde Leinburg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3 Markt Feucht

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4 Markt Lauterhofen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Lauterhofen wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 5 Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

 

Zur Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde:

Die Erschließung des Änderungsgebietes erfolgt im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet „An der Westtangente“, eine direkte Ausfahrt auf die Staatstraße 2240 wurde in den Festsetzungen zum Bebauungsplan für unzulässig erklärt. Es wird eine neue zentrale Zufahrt von der Kreisstraße LAU 23 in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger vorgesehen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind aber keine entsprechenden Darstellungen möglich. Die Belange der Staatsstraße sowie der Kreisstraße bleiben gewahrt.

 

Zur Stellungnahme des SG Tiefbau

Die Anbindung des GE Ludersheim Ost und damit das Änderungsgebiet erfolgt über die Kreisstraße LAU 23. Es ist für eine gesicherte Erschließung der Bau einer Linksabbiegerspur in das zukünftige Gewerbegebiet vorgesehen. Die Abstimmungen und notwendigen Vereinbarungen dafür werden zeitnah mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Nürnberger Land vorgenommen.

 

Es ergibt sich aus der vorliegenden Stellungnahme keine Auswirkung auf die weitere Planung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6 Landratsamt Nürnberger Land –Gesundheitsamt-

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Gesundheitsamt- wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7 Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Das vorliegende Änderungsverfahren bezieht sich nur auf die benannten Flächen im Anschluss der bereits als Gewerbeflächen dargestellten Bereiche. Eine anderweitige Nutzung als die Einbeziehung in die Erweiterungsmöglichkeiten des Vorhabenträgers ist faktisch nicht möglich. Eine Weiterführung der bestehenden Nutzung als Ackerfläche ist in Abwägung aller Belange ebenfalls nicht als sinnvoll zu erachten. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nur eine Abrundung der zuvor erstellten Planung. Wie bereits im vorherigen Spiegelstrich ausgeführt, ist der Bedarfsnachweis für das vorliegende Änderungsverfahren dargelegt. Sie werden aber nochmal begründend ergänzt. Die Bedenken des Einwendungsgebers werden daher bzgl. der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans nicht geteilt. Die hier angestrebte städtebaulich angemessene Arrondierung ist mit der Gesamtentwicklung der Gewerbeflächen in Altdorf weiterhin als verträglich zu erachten. Ein Verzicht auf die Überplanung würde zwar die Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers nur geringfügig behindern, würde aber in der Gesamtschau auch keine positiven Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild zur Folge haben. In der Abwägung der Vor- und Nachteile wird daher an der angestrebten Änderung des Flächennutzungsplans mit Darstellung der betreffenden Flächen als Gewerbeflächen festgehalten.

Die Hinweise des Einwendungsgebers werden seitens der Stadt Altdorf grundsätzlich zur Kenntnis genommen und bzgl. der allgemeinen weiteren Entwicklung der Gewerbeflächen in Altdorf für die Zukunft beachtet. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken verwiesen, welche keine Einwände gegen die Planung geltend gemacht hat.

Es ergeben sich auf Ebene des Flächennutzungsplans, abgesehen von der Ergänzung der Begründung, keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8 Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9 Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern-  wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10 Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern-  wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Die Hinweise zum Bebauungsplan werden zur Kenntnis genommen und im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Westtangente“ gesondert behandelt und abgewogen.

Auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus der vorliegenden Stellungnahme keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12 Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Das Änderungsgebiet wird im Zusammenhang mit dem zukünftigen Gewerbegebiet „An der Westtangente“ verkehrstechnisch erschlossen. Es ist eine Anbindung an die Kreisstraße LAU 23 vorgesehen, im Rahmen des nachgeordneten Bebauungsplans ist festgesetzt, dass Zufahrten vom Änderungsgebiet auf die Staatsstraße 2240 unzulässig sind. Mit dieser Festsetzung wird der Forderung des Einwendungsgebers entsprochen, es ergeben sich somit keine Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13 Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 15 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 16 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die eingegangene Stellungnahme Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Seitens des Einwendungsgebers wurde bereits im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans auf die bestehenden Bodendenkmäler sowie die Vermutungstatbestände innerhalb der überplanten Flächen des Bebauungsplans hingewiesen. Auch dort wurde der bereits eine Einstufung gem. Art. 7 BayDSchG mitgeteilt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht die im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans überplanten Flächen bereits mit ein, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitverfahren wurde vom Einwendungsgeber eine inhaltlich ähnliche Stellungnahme abgegeben. In diesem Zusammenhang wurde die Vermutungsfläche entsprechend mittels Sondierungen untersucht und ein weiteres Bodendenkmal vorgefunden.

In Abwägung aller Belange wird aber an den Planungen festgehalten. Die bisherigen Befunde lassen zum aktuellen Zeitpunkt in der Abwägung den Schluss zu, dass die geplanten Vorhaben unter Beachtung der Maßgaben des BayDSchG, den Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege sowie der unteren Denkmalschutzbehörde umgesetzt werden können. Die archäologischen Befunde sind hierfür entsprechend der Vorgaben der zuständigen Fachbehörde zu erfassen, zu sichern und zu dokumentieren. Hierüber entscheidet die Fachbehörde jedoch in einem gesonderten Verfahren. Auf Ebene der vorliegenden Bauleitplanung kann aber mit einer hinreichenden Sicherheit von einer angemessenen Lösung des Konfliktes entsprechend der zu beachtenden Maßgaben, Gesetze und Bescheide der Fachbehörde ausgegangen werden.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 17 N-ERGIE Netz GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Die Stellungnahme vom 18.03.2020 wird auf Ebene des nachgeordneten Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Westtangente“ der Stadt Altdorf behandelt. Auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus der vorliegenden Stellungnahme keine weiteren Auswirkungen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 18 TenneT-TSO GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Tennet-TSO GmbH wird berücksichtigt genommen. Die Stadt Altdorf nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ansicht der Vorhabenträgerin keinen Einfluss auf Ihre Planungen hat.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 19 PLEDOC GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 20 Kanalisations- Zweckverband Schwarzachgruppe

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverbandes Schwarzachgruppe wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 21 Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 22 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 23 Bundesaufsicht für Flugsicherung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Bundesaufsicht für Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 24 Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes in Bayern e.V. – Kreisgruppe Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

 

Zu 1: Das Änderungsgebiet sowie auch das Planungsgebiet für das Gewerbegebiet „An der Westtangente“ der Stadt Altdorf ist von klassifizierten Straßen und der Bahnlinie eingeschlossen. Die Flächen wurden bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt, beim Verzicht der Planungen würde die landwirtschaftliche Nutzung andauern, das bedeutet, ein Biotopverbund wie vom Einwendungsgeber gewünscht würde hier nicht entstehen. Es handelt sich zudem um eine ungeordnete, geringfügige Fläche von ca. 0,5 Hektar. Die Flächen nördlich und westlich des Planungsgebietes sind bereits im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Altdorf als gewerbliche Nutzflächen dargestellt. Östlich verläuft das Verkehrs-band der Staatsstraße. Südlich verläuft auf einem Damm mit einem querenden Brückenbauwerk die Trasse der Bahnlinie Nürnberg – Altdorf. Die nun zur Überplanung vorgesehene Fläche liegt somit eingeklemmt zwischen Siedlungsfunktionen und kann daher einem Anspruch an einen Biotopverbund nicht gerecht werden. Als Biotopverbundflächen sind vielmehr die vorwiegend mit Wald besetzten Flächen östlich der Umgehungsstraße zu erachten. Der Vorwurf des „Flächenfraß“ ist reflexartig tendenziös und subjektiv. Er ist zurückzuweisen. Wie vorstehend ausgeführt, ist die im Rahmen der vorliegenden Planungen beabsichtigte Änderung einer intensiv landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Nutzfläche mit 0,5 ha als geringfügig zu erachten. Sie dient der sachlich und fachlich begründeten Gesamtentwicklung der Gewerbenutzungen im städtebaulichen Umfeld und ist aufgrund der zu erwartenden bzw. bereits bestehenden erheblichen Vorbelastungen in der Abwägung aller Belange, insbesondere auch der Belange des Naturschutzes, des Flächenverbrauchs und der Entwicklung des Landschaftsbildes als vertretbar zu erachten. Der diesbezüglichen Einwendung wird daher nicht gefolgt.

 

Zu 2: Aus den Karten des Planungsverbandes der Region Nürnberg geht hervor, dass das Trenngrün 39 sich östlich der Staatsstraße 2240 befindet. Das Trenngrün 39 umfasst den Wald zwischen Ludersheim und Altdorf, der zudem Teil des Landschaftsschutzgebietes Schwarzachtal mit Nebentälern ist. Beide Bereiche werden von der vorliegenden Planung nicht tangiert, das Trenngrün bleibt in seiner Funktion als Puffer zwischen den Siedlungseinheiten erhalten.

 

Zu 3: Es wurde im Rahmen der Begründung zum nachgeordneten Bebauungsplan umfassend auf den Erweiterungsbedarf und mögliche Planungsalternativen eingegangen. Vorbereitend dazu wurde bereits im Verfahren zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans, Rechtsstand Juli 2020, die überwiegenden Flächen als Gewerbeflächen festgesetzt. Die Stadt Altdorf hat zum damaligen Zeitpunkt im Rahmen ihrer Planungshoheit die meisten Flächen als Gewerbeflächen definiert. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans ist sachlich und fachlich angemessen durch die städtebaulich bereits dargelegte Gesamtentwicklung der Gewerbenutzungen im städtebaulichen Umfeld begründet. Sie ist aufgrund der zu erwartenden bzw. bereits bestehenden erheblichen Vorbelastungen in der Abwägung aller Belange, insbesondere auch der Belange des Naturschutzes, des Flächenverbrauchs und der Entwicklung des Landschaftsbildes als vertretbar zu erachten. Beachtenswert ist hierbei auch, dass die Stadt Altdorf in den Abwägungen zu einer Flächeninanspruchnahme auch die Belange der Wirtschaft und die Aufgabe der Schaffung von Wohnortnahen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen hat. Dies ist bei der vorliegenden Planung angemessen in den Abwägungs-prozess eingeflossen und beachtet worden. Mit der Planung kann die Weiterentwicklung eines lokalen Unternehmers in Altdorf gesichert werden und hierdurch ein bestehendes Arbeitspotential erhalten und voraussichtlich auch erweitert werden. Die Flächeninanspruchnahme ist dabei unvermeidbar, da die bestehenden Flächen für eine Weiterentwicklung ungeeignet sind. Mit der Flächeninanspruchnahme an vorliegender Stelle ist zudem in Abwägung alternativer Entwicklungsfläche der geringstmögliche Eingriff verbunden, so dass auch aus diesem Grund der Einwendung nicht gefolgt wird. Die Freihaltung der geforderten Flächen ist auch nach nochmaliger sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Argumente in Abwägung aller Belange nicht möglich. Den Belangen des Erhalts und Schaffung neuer wohnortnahen Arbeitsplätze ist in Abwägung aller Belange für die betreffenden hier zur Überplanung vorgesehenen Flächen der Vorrang zu geben. Ein Verzicht auf die Überplanung der hier zur Änderung vorgesehenen Teilfläche würde nicht zu der vom Einwendungsgeber geforderten Schaffung eines Biotopverbundes führen. Es würde eine singulär stehende Fläche mit erheblicher Vorbelastung verbleiben, welche nicht in angemessener Weise zu den seitens des Einwendungsgebers benannten Zielen beitragen kann.

In der Gesamtabwägung wird daher an der geplanten Flächendarstellung festgehalten.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

Beschluss 25 Deutsche Bahn AG

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird zur Kenntnis genommen, auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich daraus allerdings keine Auswirkungen.

Die dargelegten Hinweise sind auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans zu behandeln und abzuwägen, da sich auf dieser Bearbeitungstiefe bewege.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 26 Eisenbahn Bundesamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

 

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes Außenstelle Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich daraus allerdings keine Auswirkungen.

Beeinträchtigungen der Bahnflächen ergeben sich aus den vorliegenden Planungen nicht. Die DB AG wurde gesondert am Verfahren beteiligt. Die eingegangene Stellungnahme wird gesondert behandelt und abgewogen. Die weiteren Hinweise werden auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans behandelt und abgewogen.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 27 Handelsverband Bayern e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 28 Handwerkskammer für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 29 IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 30 Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 31 Kreisbrandrat Norbert Thiel

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates Norbert Thiel wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 32 Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzung- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente“.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Die Belange aus der Stellungnahme vom 03.04.2020 werden im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans behandelt und abgewogen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine weiteren Veranlassungen.