Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für das Gebiet „An der Westtangente durchzuführen.