Sitzung: 26.04.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: SBA/0118/2021
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die nächste
Sitzung des Stadtrates im Mai oder spätestens die übernächste Sitzung im Juni
eine Abstandsflächensatzung für das Stadtgebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei soll sich an den Regelungen des Marktes
Feucht orientiert werden jedoch die Werte entsprechend modifiziert werden:
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im
Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie
festgesetzten urbanen Gebieten 0,7 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu
zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das
Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.