Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Stadtrates im Mai oder spätestens die übernächste Sitzung im Juni eine Abstandsflächensatzung für das Stadtgebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierbei soll sich an den Regelungen des Marktes Feucht orientiert werden jedoch die Werte entsprechend modifiziert werden:

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen Gebieten 0,7 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.