Sitzung: 26.04.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6
Vorlage: SBA/0121/2021
1. Beschluss:
Der
Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Sachverhalt zu prüfen, ob die
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans mit einer Höhenbegrenzung auf die
Höhe der derzeitig betriebenen Windräder in der Konzentrationsfläche in
Eismannsberg möglich und sinnvoll ist.
Ja: 22 Nein: 3
genehmigt
2. Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in der heutigen Stadtratssitzung
einen Beschluss bezüglich der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit
Höhenbegrenzung sowie einen Beschluss über die Verhängung einer
Veränderungssperre für den gesamten Bereich der Konzentrationszone
„Windenergie“ in der Gemarkung Eismannsberg zu fassen.
Ja:
25 Nein: 0
genehmigt
3. Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Aufstellung eines einfachen
Bebauungsplanes mit Höhenbegrenzung (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB)
sowie einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung (§ 14 BauGB)
für den gesamten Bereich der Konzentrationszone „Windenergie“ in der Gemarkung
Eismannsberg zu.