Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO für den Bauantrag auf Nutzungsänderung einer ehemaligen Töpferei und zweier Ferienwohnungen zu einem Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Flur- Nr. 84/4 der Gemarkung Rasch in der Schustergasse, Rasch, erteilt. Die hierfür notwendigen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen und vor Nutzungsaufnahme herzustellen. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.