Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und der beigefügten Anlage und beschließt, die beigefügte Satzung über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung) – mit der Änderung, dass in § 2 Satz 1 des Entwurfs 0.7 H (statt 0.8 H) festgesetzt wird - für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Altdorf zum 01.06.2021 in Kraft zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen. Die Satzung/Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.