Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer denkmalgeschützten Scheune in ein Wohnhaus auf dem Grundstück Flur- Nr. 41der Gemarkung Altdorf, in der Oberen Wehd, Altdorf nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO unter der Voraussetzung, dass im Falle einer notwendigen Stellplatzablösung eine entsprechende Ablösevereinbarung geschlossen wird. Die Auflagen der Fachbehörden (insbesondere des Denkmalschutzes) sind zu beachten und einzuhalten.