Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Rieden“ bis zum Vorliegen des Kriterienkataloges für die Eignung von Standorten für PV-Freiflächen-Anlagen zurückzustellen. Anschließend ist der Antrag nach dem Kriterienkatalog zu bewerten und wieder vorzulegen. Der Beschluss vom 17.05.2021 wird aufgehoben.

 

Ja: 4  Nein: 18                  abgelehnt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Rieden“.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Sämtliche bei der Bauleitplanung entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.