Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, den Antrag über die Einleitung der 4. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.  bis zum Vorliegen des Kriterienkataloges für die Eignung von Standorten für PV-Freiflächen-Anlagen zurückzustellen. Anschließend ist der Antrag nach dem Kriterienkatalog zu bewerten und wieder vorzulegen. Der Beschluss vom 17.05.2021 wird aufgehoben.

 

Ja: 4  Nein: 18                  abgelehnt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Einleitung der 4. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf. Die Flächen Flur Nr. 1330 und 1331 der Gemarkung Rieden sollen von Flächen für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ umzuwidmen. Die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Sämtliche bei der Bauleitplanung entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.