Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung von Verkaufsflächen für Floristenbedarf in eine Fläche zur Kommissionierung von Luftfracht auf dem Grundstück Flur- Nr. 221/1 der Gemarkung Röthenbach, im Gewerbepark an der A 6 am Wacholderweg, wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.