Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an Stelle einer verfahrensfrei abzubrechenden Scheune auf dem Grundstück Flur- Nr. 763/8 der Gemarkung Rasch, Am Hang, im Ortsteil Rasch, gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt, ebenso wie bei den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bei der Doppelgarage, des abweichenden Garagenstandortes, der Traufhöhen auf 5,685 m talseitig, auf 4,595 m hangseitig und der Farbe der Dachsteine.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.