Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung eines Teils des Kellergeschosses und des Erdgeschosses des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Flur- Nr. 1348/2 der Gemarkung Altdorf, an der Nürnberger Straße, Altdorf, gem. § 36 Abs. 2 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO.

Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.