Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die künftige Beurteilung und Entscheidung von Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein intern verbindlicher Kriterienkatalog mit Selbstbindungswirkung erstellt werden soll. Hierfür ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. In diesen Kriterienkatalog sollen neben rechtlichen und landschaftsplanerischen Aspekten auch Aspekte des Naturschutzes, der Eignung für die Landwirtschaft und elektrotechnische Gesichtspunkte mit einbezogen werden.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Alle vorliegenden und bisher nicht entschiedenen Anträge zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden bis zur Verabschiedung und Anwendbarkeit des Kriterienkatalogs zurückgestellt.

 

Dies betrifft alle bis dahin eingehenden Anträge und derzeit folgende vorliegende Anträge:

 

-       Ca. 7.600 m2 im Pfaffental/Verlängerung Mühlweg, Gem. Altdorf südlich der A3 Flur Nr. 2954, 2953, 2952 und 2950; Lage im Landschaftsschutzgebiet

 

-       Ca. 63.500 m² in der Gemarkung Rieden, Nördlich A6/Oberrieden Flur Nr. 1343/0; Gem. Rieden, Lage im Landschaftsschutzgebiet

 

-       Ca. 41.000 m2 in der Gem. Pühlheim, zwischen Klingenhofer Str. und Mittelweg, ohne Nähe zur Autobahn, im Landschaftsschutzgebiet; Flur Nr. 749, 751, 752, 753

 

-       Ca. 15.000 m2 Gem. Pühlheim nordwestlich Pühlheim „Am Vogelherd“, ohne Nähe zur Autobahn; im Landschaftsschutzgebiet; Flur Nr. 129 und 131

 

-       Ca. 9000 m2 Gem. Pühlheim, nordwestlich Pühlheim „Am Kalkofen“, ohne Autobahnnähe, im Landschaftsschutzgebiet; Flur 149

 

-       Ca. 27.000 m2 Gem. Eismannsberg, östlich des gepl. PWC-Standortes, nördlich der A6, im Landschaftsschutzgebiet; Flur Nr. 1685