Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.
Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:
Die Steuer beträgt
für jeden Hund 55,00 Euro ja: 9 nein: 13 abgelehnt
60,00 Euro ja: 13 nein: 9 genehmigt
für jeden Kampfhund mit Negativzeugnis der Kategorie 2
138,00 Euro ja: 6 nein: 16 abgelehnt
150,00 Euro ja: 7 nein: 15 abgelehnt
163,00 Euro ja: 4 nein: 18 abgelehnt
250,00 Euro ja: 7 nein: 15 abgelehnt
500,00 Euro ja: 10 nein: 12 abgelehnt
für jeden Kampfhund der Kategorie 1
250,00 Euro ja: 11 nein: 11 abgelehnt