Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss 1 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof

 

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt nach Rechtskraft des FNP die entsprechende Mitteilung weiterzugeben.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof

 

Die eingegangene Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. auf Genehmigungsebene können die zukünftigen Bauherren auf die Meldepflicht hingewiesen werden.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 3 Bund Naturschutz, Kreisgruppe Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

A. Das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung des FNP am 17.07.2020 abgeschlossen. Die aufgeführten Stellungnahmen bezogen sich auf die Aufstellung des FNP bzw. die 1. Änderung des FNP und betrifft nicht die vorliegende 2. FNP-Änderung.

Um die Verträglichkeit der verschiedenen Nutzungen zu gewährleisten, erfolgt die Prüfung immissionsschutztechnischer Belange bei Bedarf im Rahmen des Genehmigungsverfahren bzw. der verbindlichen Bauleit-planung (Bebauungsplan).

Um die Aktivierung der Bauflächenpotentiale vorantreiben zu können, schreibt die Stadt Altdorf das Baulückenkataster laufend fort. Insgesamt ist der Einfluss der Stadt auf die Schließung von Baulücken aber nur als gering anzusehen. Somit stehen die Baulücken i.d.R. nur dem Wohnungsmarkt zur Verfügung, wenn von Seiten der Grundstückseigentümer eine Bauabsicht bzw. Verkaufsinteresse in naher Zukunft besteht. Im vorliegenden Fall wird die neue Darstellung einer ca. 0,35 ha großen gemischten Baufläche als vertretbar angesehen, da ein konkretes Vorhaben dahintersteht und u.a. ein Heizhaus zur Versorgung der direkten Anwohner errichtet werden soll.

Naturschutz- und artenschutzrechtliche Belange sind auf Ebene des Bebauungsplanes bzw. des Vorhabens zu berücksichtigen und zu prüfen.

 

B. Ein Rückbau der Parkplatzflächen wäre im vorliegenden Fall nicht ziel-führend. Gerade da es sich um einen vom Siedlungsbereich abgelegenen Waldfriedhof handelt, nutzt der überwiegende Anteil der Besucher den Pkw zur Anreise. Je nach Bestattung und Teilnehmerzahl variiert die Anzahl der erforderlichen Stellplätze. Wildes Parken auf benachbarten Flächen oder übergeordneten Verkehrswegen sollte vermieden werden.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 4 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der DB AG ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht konkret auf die tatsächlichen FNP-Änderungen.

Im näheren Umfeld der Teilfläche „Ortsteil Pühlheim“ befinden sich keine Anlagen der Deutschen Bahn AG.

Zwischen der Teilfläche „Waldfriedhof“ und der südlich gelegenen Bahnstrecke Feucht-Altdorf sind mindestens 70 Meter vorhanden, zudem verläuft hier die Staatsstraße St 2240. Ferner handelt es sich lediglich um eine Rücknahme der bisher dargestellten „Grünflächen mit Zweckbestimmung Friedhof“, die nun entsprechend dem Bestand als „Flächen für Wald“ dargestellt werden sollen. Es ist dementsprechend von keinen Beeinträchtigungen auszugehen.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss 5 Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme der des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ wird zur Kenntnis genommen.

In der genannten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass der KZV „Schwarzachgruppe“ für die Ortsteile Weinhof, Grünsberg und Prackenfels zuständig ist. Zudem wird auf die grundsätzlichen Vorschriften des WHG zur Abwasserbeseitigung und Versickerung von Niederschlagswasser hingewiesen. Ferner sei im Bauleitplanverfahren zu prüfen, ob Oberflächenwasser aus der Flur bzw. Drainagen aus bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Bebauung beeinträchtigt und neu geordnet werden müssen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die genaue Prüfung und Planung der Entwässerung kann noch nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen, sondern erst in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. auf Vorhabenebene.

Da die beiden Teilflächen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in der Zuständigkeit des KZV „Schwarzachgruppe“ liegen, kann von einer Beteiligung im weiteren Verfahren abgesehen werden. Der für den Änderungsbereich zuständige Wasserzweckverband Hammerbachtal wurde zum Vorentwurf und wird auch im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss 6 N-ERGIE Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Eine Beteiligung der N-ERGIE Netz GmbH auf Bebauungsplan- bzw. Vorhabenebene wird vorgesehen.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 7 Planungsverband Region Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß einer aktuellen Abfrage des Kartendienstes „Bayernatlas“ sind im näheren Umfeld von Pühlheim keine Trinkwasserschutzgebiete mehr ausgewiesen. Auch das im Verfahren beteiligte Wasserwirtschaftsamt Nürnberg sowie das Landratsamt Nürnberger Land haben diesbezüglich keine Hinweise bzw. Anmerkungen vorgebracht. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass es sich um ein nicht mehr aktuelles Trinkwasserschutzgebiet bzw. um eine überholte Abgrenzung handelt.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 8 Polizeiinspektion Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Eine detaillierte Planung erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. auf Vorhabenebene.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt

 

 

 

Beschluss 9 Stadtwerke Altdorf GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Diese Hinweise sind erst auf Vorhabenebene von Bedeutung, nicht für den Flächennutzungsplan.

 

Sparte Strom

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Beim Waldfriedhof ist aktuell nicht mit einem weiteren Erschließungsbedarf zu rechnen.

 

Sparte Wasser

Die Teilfläche Nr. 2-1 Ortsteil Pühlheim liegt innerhalb des Versorgungs-gebietes des Wasserzweckverbandes Hammerbachtal, der ebenfalls zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt wurde.

 

Eine Neuverlegung von Versorgungsleitungen im Bereich Waldfriedhof ist nicht vorgesehen.

 

Ja: 22 Nein: 0             genehmigt