Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage Eismannsberg“ im Umfang der Flur-Nr.: 1679, 1680 und 1681 Gem. Eismannsberg.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen.

Sämtliche bei der Bauleitplanung entstehenden Kosten sind durch den Antragssteller zu tragen.