Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Einleitung der 5. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf. Die Flächen Flur-Nr.: 1679, 1680, 1681 der Gemarkung Eismannsberg sollen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ umgewidmet werden. Die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Sämtliche bei der Bauleitplanung entstehenden Kosten sind durch den Antragssteller zu tragen.