Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6

1. Beschluss

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Stellplatzsatzung in Bezug auf § 3 Abs. 2, Höhe des Ablösebetrages auf 6500,00 € pro Stellplatz zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende formelle Änderungsverfahren durchzuführen und die Satzung bekannt zu machen.

 

Ja: 6    Nein: 16          abgelehnt

 

 

2. Beschluss

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Stellplatzsatzung in Bezug auf § 3 Abs. 2, Höhe des Ablösebetrages auf 7000,00 € pro Stellplatz zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende formelle Änderungsverfahren durchzuführen und die Satzung bekannt zu machen.