Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur- Nr. 2853 der Gemarkung Altdorf im Ortsteil Lenzenberg, am Hopfengartenweg, gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, ebenso wie zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 (Tektur 4) „Lenzenberg“ hinsichtlich der Bauweise E + D als jeweiliges Vollgeschoß, der Dachneigung von 45°und einer Baugrenzüberschreitung im Norden von bis zu 3,0 m durch das Carport. Das Untergeschoss darf kein Vollgeschoß sein.