Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau eines DHL Verbund Zustellstützpunktes auf den Grundstücken Flur- Nummern 654/2 und 654/5 der Gemarkung Altdorf im Ortsteil Ludersheim, an der Straße „In der Herrnau“ gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, ebenso wie zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ludersheim Gewerbegebiet“. Die durch das Bauvorhaben notwendige Anzahl der vom Landratsamt geprüften Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen und vor Nutzungsaufnahme herzustellen. Hinsichtlich der im Süden des Baugrundstücks querenden 20 KV-Leitung sind die Vorgaben des Energieversorgers zu beachten und einzuhalten, ebenso wie die Auflagen der Fachbehörden.

Die Grünordnung hinsichtlich der zu pflanzenden Gewächse ist zahlenmäßig einzuhalten. Bezüglich der Fassaden- und Dachbegrünung sowie einer Photovoltaikanlage wird das Stadtbauamt beauftragt, das Gespräch mit dem Antragsteller zu führen.