Sitzung: 04.10.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4
Vorlage: FV/0022/2021
Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.
Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:
Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 Euro.
Ja: 15 Nein: 6 genehmigt
Beschluss 2:
Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.
Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:
Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund 500,00
Euro.
Ja: 9 Nein: 12
abgelehnt
Beschluss 3:
Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung, die ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit Wirkung zum 01.01.2022 neu zu erlassen.
Die Gebühren werden in § 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:
Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund 200,00
Euro.