Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den sich im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet an der Neumarkter Straße“ die nochmalige Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre. Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit dem Änderungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet an der Neumarkter Straße“.