Sitzung: 09.11.2021 Bau- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: SBA/0208/2021
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines
Wohngebäudes auf einer süd-westlichen Teilfläche des Grundstücks Flur- Nr. 296/3
der Gemarkung Grünsberg im Ortsteil Weinhof gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, da es sich nach Auffassung der
Stadt Altdorf noch um eine Innenbereichslage (§ 34 BauGB) handelt. Ein neues
Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Auflagen
der Fachbehörden - vor allem hinsichtlich der Verlegung der bestehenden Zufahrt
an der Staatstraße - sind zu beachten und einzuhalten.