Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohngebäudes auf einer süd-westlichen Teilfläche des Grundstücks Flur- Nr. 296/3 der Gemarkung Grünsberg im Ortsteil Weinhof gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64  Abs. 1 BayBO, da es sich nach Auffassung der Stadt Altdorf noch um eine Innenbereichslage (§ 34 BauGB) handelt. Ein neues Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Auflagen der Fachbehörden - vor allem hinsichtlich der Verlegung der bestehenden Zufahrt an der Staatstraße - sind zu beachten und einzuhalten.