Sitzung: 06.12.2021 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0
Vorlage: SBA/0222/2021
Beschluss
1: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i. Bay
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof
Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg wird zur Kenntnis
genommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss
2: Deutsche Bahn AG, DB Immobilen Region Süd
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof
Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen
Bahn AG, DB Immobilien Region Süd wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der DB AG ist allgemein
gehalten und bezieht sich nicht konkret auf die tatsächlichen FNP-Änderungen. Im
näheren Umfeld der Teilfläche „Ortsteil Pühlheim“ befinden sich keine Anlagen
der Deutschen Bahn AG.
Zwischen der Teilfläche „Waldfriedhof“ und
der südlich gelegenen Bahnstrecke Feucht-Altdorf sind mindestens 70 Meter
vorhanden, zudem verläuft hier die Staatsstraße St 2240. Ferner handelt es sich
lediglich um eine Rücknahme der bisher dargestellten „Grünflächen mit
Zweckbestimmung Friedhof“, die nun entsprechend dem Bestand als „Flächen für
Wald“ dargestellt werden sollen. Es ist dementsprechend von keinen
Beeinträchtigungen auszugehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Abwägungsergebnis dem Anreger mitzuteilen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss
3: Kreisheimatpfleger für Bodendenkmäler
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.
Die eingegangene Stellungnahme der Kreisheimatpfleger
für Bodendenkmäler wird zur Kenntnis genommen. Die im Bayern-Atlas aufgezeigten
Bodendenkmäler sind im Planblatt nachrichtlich übernommen, um bereits auf Ebene
des Flächennutzungsplanes auf deren Lage hinzuweisen. Innerhalb der Änderungsbereiche
liegen allerdings keine Bodendenkmäler.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss
4: Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.
Die eingegangene Stellungnahme des
Landesbundes für Vogelschutz (LBV) e.V. wird zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich jedoch um die Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte
bereits mit Anschreiben an den LBV vom 19.04.2021. Eine Stellungnahme des LBV
ging dazu bis zum Ende der Frist am 01.06.2021 nicht ein.
Immissionsschutzfachliche Belange sind auf
nachfolgender Ebene der Genehmigung bzw. der verbindlichen Bauleitplanung zu
prüfen, da durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan
die konkrete Nutzung noch nicht feststeht. Zudem sind nach BauNVO in Misch-
oder Dorfgebieten, die aus gemischten Bauflächen entwickelt werden können, nur
das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.
Ebenso sind naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche
Belange auf den nachfolgenden Ebenen zu berücksichtigen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss
5: N-ERGIE Netz GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.
Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE
Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 27.04.2021 (siehe
nachfolgend) wurde bereits vollumfänglich in die Abwägung nach der frühzeitigen
Beteiligung einbezogen.
Eine Beteiligung der N-ERGIE Netz GmbH auf
Bebauungsplan- bzw. Vorhabenebene wird vorgesehen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss
6: Stadtwerke Altdorf GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt
und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung
für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.
Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke
Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 29.04.2021 wurde
bereits vollumfänglich in die Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung
einbezogen.
Die vom Anreger gegebenen Hinweise werden im
Rahmen der nachfolgenden Planungen berücksichtigt.