Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i. Bay

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: Deutsche Bahn AG, DB Immobilen Region Süd

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der DB AG ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht konkret auf die tatsächlichen FNP-Änderungen. Im näheren Umfeld der Teilfläche „Ortsteil Pühlheim“ befinden sich keine Anlagen der Deutschen Bahn AG.

Zwischen der Teilfläche „Waldfriedhof“ und der südlich gelegenen Bahnstrecke Feucht-Altdorf sind mindestens 70 Meter vorhanden, zudem verläuft hier die Staatsstraße St 2240. Ferner handelt es sich lediglich um eine Rücknahme der bisher dargestellten „Grünflächen mit Zweckbestimmung Friedhof“, die nun entsprechend dem Bestand als „Flächen für Wald“ dargestellt werden sollen. Es ist dementsprechend von keinen Beeinträchtigungen auszugehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Abwägungsergebnis dem Anreger mitzuteilen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: Kreisheimatpfleger für Bodendenkmäler

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

Die eingegangene Stellungnahme der Kreisheimatpfleger für Bodendenkmäler wird zur Kenntnis genommen. Die im Bayern-Atlas aufgezeigten Bodendenkmäler sind im Planblatt nachrichtlich übernommen, um bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes auf deren Lage hinzuweisen. Innerhalb der Änderungsbereiche liegen allerdings keine Bodendenkmäler.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) e.V. wird zur Kenntnis genommen.

Es handelt sich jedoch um die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bereits mit Anschreiben an den LBV vom 19.04.2021. Eine Stellungnahme des LBV ging dazu bis zum Ende der Frist am 01.06.2021 nicht ein.

Immissionsschutzfachliche Belange sind auf nachfolgender Ebene der Genehmigung bzw. der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen, da durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan die konkrete Nutzung noch nicht feststeht. Zudem sind nach BauNVO in Misch- oder Dorfgebieten, die aus gemischten Bauflächen entwickelt werden können, nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.

Ebenso sind naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange auf den nachfolgenden Ebenen zu berücksichtigen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5: N-ERGIE Netz GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 27.04.2021 (siehe nachfolgend) wurde bereits vollumfänglich in die Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung einbezogen.

Eine Beteiligung der N-ERGIE Netz GmbH auf Bebauungsplan- bzw. Vorhabenebene wird vorgesehen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6: Stadtwerke Altdorf GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete Pühlheim und Altdorf Waldfriedhof.

Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 29.04.2021 wurde bereits vollumfänglich in die Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung einbezogen.

Die vom Anreger gegebenen Hinweise werden im Rahmen der nachfolgenden Planungen berücksichtigt.