Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Flur- Nummern 565/13 und 565/14 der Gemarkung Penzenhofen gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, ebenso wie die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Bauweise E+I+D, der Dachneigung mit 28° und der beantragten Traufhöhe von 6,37 m. Die 2 notwendigen Stellplätze sind vor einer Nutzungsaufnahme herzustellen und die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. Bezüglich der Befreiungen wird auf den bestehenden Bezugsfall (Traufhöhe und Bauweise/Geschossigkeit) auf Flur- Nr. 565/1 hingewiesen.