Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5

1. Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und fasst folgenden Beschluss vorbehaltlich der Einigung auf einen städtebaulichen Vertrag: Der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Einfacher Bebauungsplan Konzentrationszone Windenergie Eismannsberg“ vom 26.04.2021 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss erst bekannt zu machen, wenn ein entsprechender Antrag für die Errichtung der Windenergieanlage auf Flur Nr. 1699 mit einer Nabenhöhe von 149m und einer Gesamthöhe von 217 m beim Landratsamt vorliegt. Im Falle der Antragstellung mit einer größeren Höhe soll der Beschluss nicht vollzogen werden. Erst mit Bekanntgabe des Beschlusses tritt die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Ja: 19  Nein: 4                  genehmigt

 

 

 

2. Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und fasst folgenden Beschluss vorbehaltlich der Einigung auf einen städtebaulichen Vertrag: Der Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Einfacher Bebauungsplan Konzentrationsfläche Windenergie Eismannsberg“ vom 26.04.2021 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss erst bekannt zu machen, wenn ein entsprechender Antrag für die Errichtung der Windenergieanlage auf Flur Nr. 1699 mit einer Nabenhöhe von 149m und einer Gesamthöhe von 217 m beim Landratsamt vorliegt. Im Falle der Antragstellung mit einer größeren Höhe soll der Beschluss nicht vollzogen werden.

 

Ja: 18  Nein: 5                  genehmigt

 

 

3. Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und fasst folgenden Beschluss vorbehaltlich der Einigung auf einen städtebaulichen Vertrag: Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen inkl. sämtlicher Nebenerklärungen zu einem noch folgenden bau- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren für die Errichtung einer Windenergieanlage auf Flur Nr. 1699/0 Gem. Eismannsberg zu erteilen, sofern die Nabenhöhe maximal 149 m und die Gesamthöhe maximal 217 m beträgt.