Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik Eismannsberg“ die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.