Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Einleitung der 7. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Flächen Flur Nr. 1439 und 1440 der Gemarkung Rieden sollen von Flächen für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ umzuwidmen. Die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Sämtliche bei der Bauleitplanung entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.