Sitzung: 07.02.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0
Vorlage: SBA/0002/2022
Der Erteilung von Befreiungen nach § 31 BauGB hinsichtlich der Bauweise eines Doppelhauses, der Geschoßigkeit mit II Vollgeschossen, der Dachform Walmdach, sowie der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt, da hierdurch die Grundzüge der Planung betroffen wird.
Dem Antragsteller wird empfohlen, zunächst das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes in Absprache mit der Verwaltung einzuleiten und notwendige Vereinbarungen gem. Beschlüsse des Stadtrats vom 18.01.2021 abzuschließen.