Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat der Stadt Altdorf hat Kenntnis vom Sachverhalt und verweigert das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung zweier Doppelhaushälften (Haus A/Haus B) auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/1 der Gemarkung Röthenbach, an der Röthenbacher Str., da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Röthenbach“ und nicht den Zielen der seinerzeitigen Bauleitplanung entspricht.

 

Der Erteilung von Befreiungen nach § 31 BauGB hinsichtlich der Bauweise eines Doppelhauses, der Geschoßigkeit mit II Vollgeschossen, der Dachform Walmdach, sowie der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt, da hierdurch die Grundzüge der Planung betroffen wird.

 

Dem Antragsteller wird empfohlen, zunächst das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes in Absprache mit der Verwaltung einzuleiten und notwendige Vereinbarungen gem. Beschlüsse des Stadtrats vom 18.01.2021 abzuschließen.